Was ist ein Regiebericht?
Auf dem Bau wird die meiste Arbeit nach Aufmaß abgerechnet: nach Metern, Kubikmetern oder Stück, so wie es im Leistungsverzeichnis steht. Regiearbeit ist alles, was dort nicht steht und deshalb nach Zeit bezahlt wird, etwa eine Handschachtung neben einer Leitung, von der vorher niemand wusste.
Der Regiebericht ist der Nachweis dafür. Die VOB/B nennt ihn Stundenlohnzettel. Auf Baustellen heißt er auch Rapportzettel, Regiezettel oder Tagelohnzettel. Gemeint ist immer dasselbe Papier.
Regiebericht und Bautagesbericht
Der Bautagesbericht beschreibt den ganzen Tag auf der Baustelle: Wetter, Besetzung, erledigte Arbeiten, Lieferungen und Besonderheiten. Der Regiebericht erfasst nur die Arbeiten, die nach Stunden bezahlt werden sollen, und braucht dafür die Unterschrift des Auftraggebers. Beide können am selben Tag entstehen, sie ersetzen sich aber nicht.
Was in einen Regiebericht gehört
Die VOB/B verlangt Angaben über die geleisteten Arbeitsstunden und den besonders zu vergütenden Aufwand, etwa für Stoffe, Geräte, Maschinen und Frachten (§ 15 Abs. 3 VOB/B). Damit der Bericht im Streitfall trägt, gehören in der Praxis diese Angaben hinein:
- Bauvorhaben und Auftraggeber
- Datum, Beginn und Ende der Arbeit
- Namen und Qualifikation der Arbeitskräfte
- Stunden je Person
- Geräte und Maschinen mit Einsatzstunden
- Verbrauchtes Material mit Menge
- Kurze Beschreibung der Arbeit
- Wer die Arbeit angeordnet hat
- Unterschrift des Auftraggebers oder seines Vertreters
- Unterschrift Ihres eigenen Verantwortlichen
Was oft fehlt und später Ärger macht
- Wer angeordnet hat. Ohne Namen ist später unklar, ob die Arbeit überhaupt beauftragt war.
- Gerätestunden. Der Bagger lief mit, steht aber nicht auf dem Zettel.
- Fotos vom Zustand vorher und nachher. Sie zeigen, was angetroffen wurde und warum die Arbeit nötig war.
- Die Abgrenzung zur Vertragsleistung. Steht nicht da, warum die Arbeit nicht im Leistungsverzeichnis enthalten ist, wird genau darüber gestritten.
Fotos und Skizzen
Ein Foto im Gruppenchat ersetzt keinen Bericht. Es hat keinen sicheren Bezug zu Datum, Bauvorhaben und Unterschrift, und nach ein paar Wochen findet es keiner mehr. Fotos und Skizzen gehören an den Bericht, mit Datum und Baustelle.
Wer unterschreibt, und bis wann?
Ist die VOB/B in den Bauvertrag einbezogen, regelt sie den Ablauf ziemlich genau. Unterschreiben, also bescheinigen, muss in der Regel der Auftraggeber oder jemand, der ihn auf der Baustelle vertreten darf. Die Fristen in der Reihenfolge, in der sie auf der Baustelle anfallen:
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Vor Beginn der Arbeit
Stundenlohnarbeit vereinbaren und anzeigen
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn ausdrücklich als solche vereinbart wurden (§ 2 Abs. 10 VOB/B). Die Ausführung ist dem Auftraggeber vor Beginn anzuzeigen (§ 15 Abs. 3).
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Werktäglich oder wöchentlich
Zettel einreichen
Die Stundenlohnzettel gehen je nach Verkehrssitte jeden Werktag oder jede Woche an den Auftraggeber (§ 15 Abs. 3). Notieren Sie, wann er sie bekommen hat: Mit dem Zugang beginnt die nächste Frist.
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Spätestens 6 Werktage nach Zugang
Auftraggeber gibt die bescheinigten Zettel zurück
Unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen. Einwendungen kann er auf dem Zettel oder gesondert schriftlich erheben (§ 15 Abs. 3).
Werktage ab Zugang des Zettels
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Frist verstrichen
Nicht zurückgegebene Zettel gelten als anerkannt
So steht es in § 15 Abs. 3: „Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt.“ Das schützt Sie vor einem Auftraggeber, der den Zettel einfach liegen lässt, aber nur, wenn Sie den Zugang belegen können.
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Spätestens alle 4 Wochen
Stundenlohnrechnung stellen
Alsbald nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten, bei längeren Arbeiten in Abständen von höchstens 4 Wochen (§ 15 Abs. 4).
Gilt die VOB/B nicht, etwa bei einem reinen BGB-Vertrag oder bei Privatkunden, regelt der Vertrag die Stundenabrechnung. Halten Sie dort im Zweifel schriftlich fest, wie Stunden nachgewiesen und bestätigt werden.
Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel gibt die VOB/B verkürzt wieder, Stand der Quellen Oktober 2026. Wie ein Gericht einen Einzelfall sieht, kann davon abweichen. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten, etwa über Ihre Innung oder von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Wie Regiestunden abgerechnet werden
Abgerechnet wird nach dem, was vereinbart ist, also nach den Stundensätzen aus Vertrag oder Angebot. Fehlt eine Vereinbarung, gilt nach VOB/B die ortsübliche Vergütung. Lässt sich auch die nicht feststellen, werden die Aufwendungen mit angemessenen Zuschlägen für Gemeinkosten und Gewinn erstattet (§ 15 Abs. 1).
Grundlage der Rechnung sind die bescheinigten Zettel. Jede Stunde auf der Rechnung sollte sich in einem Bericht wiederfinden, mit Datum, Person und Baustelle.
Wurden die Zettel nicht rechtzeitig vorgelegt und ist der Umfang deshalb strittig, kann der Auftraggeber verlangen, dass nur die nachweisbar ausgeführten Leistungen nach einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand vergütet werden (§ 15 Abs. 5). Spätestens dann zahlt sich ein sauberer Bericht aus.
Warum Regiestunden oft nicht bezahlt werden
- Der Zettel kommt zu spät ins Büro.Er liegt eine Woche im Führerhaus. Die Rechnung wartet, und beim Auftraggeber erinnert sich keiner mehr an die Arbeit.
- Er ist unleserlich oder unvollständig.Es fehlen Gerätestunden, die anordnende Person oder die Beschreibung. Jede Lücke ist ein Grund zum Kürzen.
- Die Unterschrift fehlt, weil der Auftraggeber nicht vor Ort war.Dann wird der Zettel hinterhergeschickt, und ob und wann er angekommen ist, weiß niemand genau.



